Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich Die folgenden AGB regeln die Geschäftsbeziehung zwischen dem Klient und Paul Pistorius - Pistorius Services Zwickauer Str. 145 09116 Chemnitz Deutschland – Nachstehend „Agentur“ genannt – im Zusammenhang mit dem Verkauf von Online-Dienstleistungen. §2 Vertragsabschluss (1) Das Angebot gilt als angenommen und der Vertrag als abgeschlossen: (a) im Online-Portal: Durch Bestätigung des verbindlichen Angebots mit Klicken des Buttons "Kostenpflichtig bestellen" (oder einer äquivalenten Schaltfläche) durch den Kunden. (b) durch Unterschrift: außerhalb des Online-Portals der Agentur geschlossene Verträge, werden gültig mit Unterschrift beider Vertragsparteien auf dem entsprechenden Vertragsdokument. (c) durch Zahlung: Bei Bestellungen, bei denen die Zahlungsaufforderung der eigentlichen Bestellung vorausgeht (z.B. Vorkasse), kommt der Vertrag mit Eingang der ersten Zahlung des Klienten zustande. Dabei ist es unerheblich, ob die Zahlung direkt an die Agentur oder einem etwaigen von ihr beauftragten Zahlungsdienstleister gerichtet ist. §2 Leistungsbeschreibung Die Pistorius Services („Agentur“) unterstützt Unternehmen, Influencer und Einzelpersonen durch strategische Beratung und Anfertigen von Conversion optimierten Werbetexten ihren Umsatz zu optimieren oder ihre Reichweite zu vergrößern. Die Leistungen der Agentur sind auf Steigerung der Dienstungs- und Produktverkäufe des Klients ausgerichtet. Die Agentur steht dem Klient dabei insbesondere durch Anfertigen hochkonvertierender Werbetexte oder beratend zur Seite. Entwirft ggf. individuelle Marketingstrategien mit dem Ziel, den Umsatz des Klients langfristig zu steigern. (1) Die konkreten vertragsgegenständlichen Leistungen und ihre Vergütung sind im jeweils zum Auftrag gehörenden Angebot definiert. Die Aufgaben der Agentur können insbesondere beinhalten: - Erstellung Conversion optimierter Werbetexte - Beratung zu Layouts von Landingpages - Hilfe bei der Analyse des Verhaltens potentieller Kunden - Beratung zum Schreiben hoch konvertierender Werbetexte Die Parteien sind sich einig, dass die vorstehende Aufzählung einerseits beispielhaft und damit nicht abschließend ist, andererseits Art und Umfang der Aktivitäten der Agentur mit Blick auf das Karrierestadium und die Individualität des Klients variieren können sowie in den Bereichen, in denen Dritte werbend und stellvertretend für den Klienten aktiv sind, im Zweifel ergänzenden Charakter haben. (2) Die Agentur erbringt alle vertragsgegenständlichen Leistungen nach besten Kräften und unter Einsatz ihrer beruflichen Expertise. Agenturleistungen verstehen sich als Dienstleistungen ohne Erfolgszusage. (3) Das Vertragsverhältnis zwischen den Parteien ist auch nicht als Vermittlung in ein Arbeitsverhältnis zu qualifizieren. (4) Die Agentur hat das Recht, zur Erfüllung ihrer Aufgaben Subunternehmer oder freie Mitarbeiter (Dienstleister) einzusetzen. Diese gelten als Erfüllungsgehilfen (§ 278 BGB) der Agentur. Die von der Agentur beauftragten Dienstleister haben die in diesem Vertrag beschriebenen Verpflichtungen, die für die Agentur gelten, insbesondere den Datenschutz, ebenso einzuhalten und zu beachten. Ein Anspruch auf Mitwirkung einer bestimmten Person besteht nicht. (5) Sind zwischen Agentur und Klient feste Termine zur Besprechung vereinbart, sind diese verbindlich. Eine Nachholung oder Verschiebung ist nicht möglich. Es sei denn, die Agentur ist an der Leistungserbringung verhindert. § 8 Vergütung, Zahlungsbedingungen, Factoring (1) Die Preise für die Dienstleistungen der Agentur werden im jeweils zugehörigen Angebot angegeben. Alle Preise verstehen sich exklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. (2) Die Erbringung der Dienstleistung beginnt mit Eingang der Zahlung. Soweit nichts anderes bestimmt ist. (3) Ist ein Kontingent vereinbart, so wird die Zahlung mit der zugehörigen Rechnung fällig. Das gebuchte Kontingent steht danach für maximal 2 Jahre zur Verfügung. (4) Der Klient ist darüber informiert, dass die durch den Auftrag entstehenden Forderungen an die Meridiem Finanz GmbH, Kieshecker Weg 240, 40468 Düsseldorf, sowie an ein refinanzierendes Institut abgetreten werden können, wobei diese Unternehmen dann unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen auch berechtigt sind, die in Zusammenhang mit den abgetretenen Forderungen stehenden Daten zu speichern, zu verarbeiten oder zu nutzen und Auskünfte der SCHUFA Holding AG in Wiesbaden einzuholen. Mail: info@meridiem-finanz.de Tel: 06331 53 18 65 2. Dem Klient ist bekannt, dass Zahlungen ausschließlich auf das auf den Rechnungen angegebene Zahlungskonto zu leisten sind. (5) Erfolgt die Zahlung durch anderes als Vorkasse, ist die Agentur berechtigt, durch Factoring entstehende Gebühren an den Klient weiterzugeben. (6) Mehrere Klienten desselben Auftrages haften für die Vergütung als Gesamtschuldner. § 9 Leistungserbringung und Zusammenarbeit Wird eine Korrektur von erstellten Texten zur weiteren Verbesserung notwendig, so sind zwei Iterationen bereits im Preis enthalten. Für jede weitere darüber hinausgehende Korrektur fallen erneute Kosten an. Diese setzen sich wie folgt zusammen: 30% der jeweiligen Textkosten fallen erneut an für die nächsten 3 Iterationen. (3) Eine Iteration ist der Änderungswunsch des Klients, die Korrektur der Agentur und das Zusenden an den Klient. (4) Der Revisionszeitraum, in dem kostenfreie Änderungen erfolgen, beträgt 10 Wochen ab Lieferung. (5) Ist für eine beauftragte Dienstleistung die Zuarbeit des Klients notwendig und es erfolgt keine schriftliche Reaktion auf Anfragen an den Klienten (sogenanntes Ghosting), werden nach Ablauf von 12 Wochen alle mit der beauftragten Leistung anfallenden Kosten fällig und eine Erbringung der Leistung ist nicht mehr geschuldet. Dies gilt nicht für Kontingent Vereinbarungen. (6) Der Klient gestattet der Agentur namentlich und unter Wiedergabe seines Logos bzw. Marken als Referenz genannt zu werden. Und erlaubt der Agentur für seine eigenen Werbezwecke auch nach Vertragsende über die Zusammenarbeit in Bild und Ton zu berichten. § 10 Kündigung (1) Der Kunde bestätigt, dass er als Unternehmer im Sinne von §14BGB handelt. Unternehmer im Sinne von §14BGB ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft anzusehen, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. (2) Gesetzliche Rechte zur Kündigung aus wichtigem Grund (insbesondere nach § 626 BGB) bleiben unberührt. § 11 Haftung (1) Es wird durch die Agentur keinerlei Verantwortung für einen eventuellen Missbrauch von Daten oder Bildern übernommen, ebenfalls nicht für Eintragungen, Änderungen oder Löschungen, die dadurch zustande kommen, dass sich Dritte einen unberechtigten Zugang zum Account des Klients verschaffen, es sei denn die Agentur trifft hieran ein Verschulden auf der Basis grober Fahrlässigkeit oder von Vorsatz. (2) Die Haftung der Agentur und ihrer Vertreter und Erfüllungsgehilfen für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen wird ausgeschlossen, mit Ausnahme der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sogenannter Kardinalspflichten), Verletzung von Leben Leib und Gesundheit, bei Ansprüchen aus einer Garantie sowie aus dem Produkthaftungsgesetz. (3) Soweit die Agentur, ihre Vertreter und Erfüllungsgehilfen nach der vorstehenden Bestimmung haften, beschränkt sich die Haftung auf den Ausgleich des nach Art der Leistung vorhersehbaren und vertragstypischen Schadens. (4) Die Verwendung der Texte obliegt dem Klienten. Die Haftung für eventuelle Sperrungen von Werbekonten wird daher ausgeschlossen. (5) Die Verjährungsfrist für Ansprüche des Klients beträgt ein Jahr ab dem sich aus dem Gesetz ergebenden Verjährungsbeginn. § 12 Nutzungsrechte/ Urheberrecht (1) Mit der vollständigen Bezahlung der vereinbarten Vergütung für die erstellten Texte räumt die Agentur dem Klienten ein nicht-exklusives (einfaches), zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht an den Texten für die vereinbarten Zwecke ein. Dies ermöglicht dem Klienten die Nutzung der Texte im Rahmen seines Geschäftsbetriebs ohne Einschränkung hinsichtlich der Verbreitungsart oder des geografischen Einsatzgebietes. (2) Die Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte durch den Klienten bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Agentur. Die Erteilung von Unterlizenzen durch den Klienten ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung der Agentur gestattet. (3) Die Agentur behält sich vor, die erstellten Texte und Inhalte für eigene Zwecke zu nutzen oder Dritten Nutzungsrechte daran zu erteilen, sofern dies nicht die vertraglich vereinbarten Rechte des Klienten beeinträchtigt. Die Agentur darf insbesondere die Texte für ihr Portfolio, zu Demonstrationszwecken oder zur Eigenwerbung verwenden, solange dabei keine vertraulichen Informationen des Klienten offengelegt werden. (4) Die Agentur versichert, dass sie über alle notwendigen Rechte verfügt, um die in diesem Vertrag genannten Nutzungsrechte am erstellten Text dem Klienten einzuräumen, und dass der Text frei von Rechten Dritter ist, welche die Nutzung durch den Klienten einschränken könnten. (5) Änderungen oder Bearbeitungen der gelieferten Texte durch den Klienten werden von der Agentur gestattet. § 13 Datenschutz (1) Der Klient erklärt sich durch Abschluss des Vertrages mit der Einspeicherung seiner Daten bei der Agentur einverstanden. Die Agentur kann die Daten für Kontaktaufnahmen und Rechnungen gegenüber dem Klient nutzen und die Daten nötigenfalls auch an Dritte zu diesen Zwecken herausgeben. Endet der Vertrag werden die Daten nach Ablauf der gesetzlich geregelten Aufbewahrungsfristen gelöscht. (2) Soweit nicht anderes vereinbart, wird die Agentur nach Vertragsende die ihr vom Klient überlassenen Konto-/Anmeldedaten und Passwörter unverzüglich löschen. § 14 Schlussbestimmungen (1) Die Parteien werden einander von Änderungen des Wohn- oder Geschäftssitzes, Umsatzsteuer ID. sowie sonstiger Kontakt-Details, einschließlich Telefonnummern und Email-Adressen, unaufgefordert in Kenntnis setzen. Die Agentur ist berechtigt, vom Klient erteilte Auskünfte und übergebene Unterlagen als richtig und vollständig anzusehen. Die Agentur ist nicht verpflichtet Unrichtigkeiten festzustellen, sofern nichts anderes vereinbart. (2) Alle schützenswerten Informationen (z.B. Informationen über Geschäftstätigkeiten anderer Teilnehmer etc.), die der Klient im Laufe der Zusammenarbeit erhält, wird er nicht an Dritte weiter geben. Zudem wird er seine Zugangsdaten, Unterlagen und Materialien aus der Zusammenarbeit nicht an Dritte weitergeben. (3) Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht auf die Schriftformerfordernis. (4) Entgegenstehende oder von diesen Vertragsbedingungen abweichende Geschäftsbedingungen des Klienten finden keine Anwendung, es sei denn, ihre Geltung wird von der Agentur ausdrücklich schriftlich zugestimmt. (5) Diese Vereinbarung unterliegt deutschem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Sitz der Agentur. Die Agentur behält das Recht vor, auch an jedem anderen gesetzlich zulässigen Gerichtsstand Klage zu erheben. (6) Sollten einzelne Punkte oder Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein, so bleiben die übrigen Punkte davon unberührt. Anstelle der unwirksamen Vorschrift tritt die gesetzliche Vorschrift in Kraft, die der von den Parteien gewünschten Regelung am nächsten kommt. Stand: 28. Feb. 2024
Kontakt
© 2026 Paul Pistorius. Alle Rechte vorbehalten.